Umschreiber
Ausländische Führerscheine werden in Deutschland zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt.
Sofern der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, unterliegt er dem deutschen Fahrerlaubnisrecht.
Mit dem ausländischen Führerschein dürfen in Deutschland vorübergehend Kraftfahrzeuge geführt werden. Wird der Wohnsitz nach Deutschland verlegt, besteht diese Berechtigung grundsätzlich noch 6 Monate. Danach ist für die weitere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig.
Ausländische Fahrerlaubnisse können unter bestimmten Voraussetzungen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse wird unterschieden zwischen
•Fahrerlaubnissen, die in Staaten der Europäischen Union (EU) und den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt sind (siehe EU- und EWR-Staatenliste)
•den übrigen ausländischen Fahrerlaubnissen aus sogenannten "Drittländern".
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